1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der TZ-FEUERDESIGN GMBH und ihren Kunden Anwendung. Jegliche anders lautende Bedingungen der Kunden sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich abgefasst und von einem hierzu bevollmächtigten Vertreter der TZ-FEUERDESIGN GMBH ausdrücklich bestätigt und unterzeichnet worden ist.
1.2 Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren vorbehaltlose Umsetzung.
2.1 Sämtliche Katalog- oder Listenpreise sind unverbindlich. Eine Anpassung an die Tagespreise bleibt bis zur Auftragsbestätigung vorbehalten.
2.2 Die Mehrwertsteuer ist bei den Industrieprodukten in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Fakturen separat ausgewiesen. Allfällige Fakturakorrekturen (Einheitspreise, Mengen, Rabatte) sowie auch Materialretouren sind mit der Geschäftsleitung der TZ-FEUERDESIGN GMBH zu vereinbaren. Für diese Korrekturen resp. Retouren werden sofort oder mit der nächsten Fakturierung Gutschriften oder Rechnungen erstellt.
2.3 Für die Erstellung und den Versand von Rechnungen in Papierform werden durch die TZ-FEUERDESIGN GMBH keine zusätzlichen Kosten an die Kunden verrechnet.
3.1 Die Kosten für Transport sind in den Preisen nicht inbegriffen und werden nach dem gültigen Tarif bei der Fakturierung verrechnet. Sollten zusätzliche Kosten durch Wartezeiten des Chauffeurs zusätzliche Abladestellen entstehen, werden diese nach Aufwand weiterverrechnet. Die Tarife richten sich nach der jeweils gültigen Transporttarife der TZ-FEUERDESIGN GMBH. Die TZ-FEUERDESIGN GMBH behält sich vor, diese Tarife jederzeit, namentlich bei Schwankungen des Treibstoffpreises und bei Veränderungen der LSVA oder aus anderen sachlichen Gründen, anzupassen bzw. neue Tarife einzuführen. Solche Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Tariferhöhungen oder neu eingeführte Tarife gelten mit Bestellung der betroffenen Ware durch den Kunden als genehmigt.
3.2 Wird die Ware durch den Kunden abgeholt, gehen Nutzen und Gefahr an der Ware mit der Abholung auf den Kunden über. Bei Ware, die versendet bzw. geliefert werden soll (inkl. Franko-Sendungen), gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware zur Versendung bzw. Lieferung abgegeben oder verladen worden ist. Davon ausgenommen sind Zufuhren durch Fahrzeuge der TZ-FEUERDESIGN GMBH. In diesem Fall gehen Nutzen und Gefahr erst mit Abladung der Ware am Lieferort auf den Kunden über.
3.3 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der TZ-FEUERDESIGN GMBH.
3.4 TZ-FEUERDESIGN GMBH ist berechtigt, für Waren den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 f. ZGB bei der zuständigen Behörde am Domizil des Kunden eintragen zu lassen. Nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten wird die TZ-FEUERDESIGN GMBH den eingetragenen Eigentumsvorbehalt löschen lassen.
3.5 Die in Rechnung gestellten Ladungsträger (Paletten usw.) und Verpackungen sind mit der Warenfaktura zu bezahlen. Für verrechnete Ladungsträger erhält der Kunde mit der nächsten Fakturierung eine Gutschrift abzüglich einer Benutzungsgebühr, wenn die Ladungsträger in einwandfreiem Zustand retourniert werden. Es dürfen maximal die Anzahl verrechneter Ladungsträger retourniert werden.
3.6 TZ-FEUERDESIGN GMBH lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, auf Auflösung des Vertrages oder auf Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung, insbesondere aber nicht ausschliesslich infolge Warenmangels in den Fabriken oder vorübergehender Lagerknappheit sowie im Falle verspäteter Ablieferung rechtzeitig versandter Güter, ab. Ausgenommen sind Fälle, in denen die TZ-FEUERDESIGN GMBH ein schweres Verschulden an der Lieferverspätung trifft. Die Haftung für Folgeschäden und/oder indirekte Schäden wird in jedem Fall wegbedungen.
3.7 Die Waren werden durch die TZ-FEUERDESIGN GMBH selbst oder durch ein von der TZ-FEUERDESIGN GMBH beauftragtes Transportunternehmen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert. Wird keine Lieferadresse angegeben, gilt der Sitz des Kunden als Lieferort. Der vom Empfänger der Ware bezeichnete Abladeort muss für die Fahrzeuge der TZ-FEUERDESIGN GMBH oder des beauftragten Transportunternehmens leicht zu erreichen sein. Beim Ablad wird die Ware neben das Fahrzeug auf den Boden gestellt. Für den Weitertransport ist der Empfänger der Ware verantwortlich. Beim Ablad der Waren hat der Empfänger der Ware die notwendige Mithilfe zu stellen. Allfällige Wartezeiten oder zusätzliche Abladestellen was zu Mehrkosten führt und uns durch die Transportunternehmen belastet wird, wird ebenfalls durch die TZ-FEUERDESIGN GMBH dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Ware gilt mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben, wenn die Lieferung avisiert wurde, auch wenn der Kunde oder eine von ihm beauftrage Person nicht anwesend ist. Transportschäden sind der TZ-FEUERDESIGN GMBH innerhalb von einer (1) Woche nach Annahme der Ware schriftlich mitzuteilen.
3.8 Die durch den Annahmeverzug des Kunden entstehenden Mehrkosten (z.B. Lagerung von Ware) gehen zu Lasten des Kunden.
3.9 Bei der Durchführung von Transport-Dienstleistungen, bei denen die TZ-FEUERDESIGN GMBH nicht Eigentümer der beförderten Güter ist, (kein Werkverkehr sondern Lizenz-pflichtiger-Güterverkehr) #gilt die vertragliche Haftung und Versicherung aufgrund der Allgemeinen Bedingungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
4.1 Die Haftung der TZ-FEUERDESIGN GMBH ist beschränkt auf Mängel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind. Die TZ-FEUERDESIGN GMBH schliesst darüber hinaus jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung oder Garantie aus, unter Vorbehalt von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie unter Vorbehalt der Haftung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produktehaftpflichtgesetz. Die TZ-FEUERDESIGN GMBH übernimmt unter Vorbehalt allfälliger zwingender gesetzlicher Bestimmungen keinerlei Haftung für Fabrikations- oder Materialfehler für von Drittherstellern bezogene Waren.
4.2 Bei unsorgfältigem Transport, unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften oder Gebrauchsanweisungen, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, falscher oder unsachgemässer Wartung, unsachgemässer Lagerung oder Änderungen bzw. Eingriffen an der Ware sowie in ähnlichen Fällen wird jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung der TZ-FEUERDESIGN GMBH ausgeschlossen.
4.3 Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, schliesst die TZ-FEUERDESIGN GMBH jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung für Folgeschäden und indirekte Schäden aus.
4.4 Bei Mängeln, für welche die TZ-FEUERDESIGN GMBH gemäss obenstehenden Bestimmungen haftet, behebt sie die Mängel oder ersetzt die beanstandete Ware kostenlos, wobei der Entscheid, ob eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung erfolgt, im freien Ermessen der TZ-FEUERDESIGN GMBH liegt. Weitergehende Haftungsansprüche werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
4.5 Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen müssen spätestens innert einer (1) Woche nach erfolgter Übernahme der Ware schriftlich bei derjenigen Verkaufsstelle geltend gemacht werden, bei der der Kunde die Ware bestellt hat. Versteckte Mängel müssen spätestens innert einer (1) Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich bei der betreffenden Verkaufsstelle geltend gemacht werden. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Wird die Mängelrüge nicht innert den angeführten Fristen erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
4.6 Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung trägt der Kunde sämtliche Kosten, inklusive Folgeschäden.
4.7 Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.
4.8 Jegliche Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von einem (1) Jahr seit Übernahme der Ware. Dies gilt auch dann, wenn Mängel einer Sache, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist, die Mangelhaftigkeit des Werkes verursacht haben. Bei Waren, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche mit Ablauf von zwei (2) Jahren.
5.1 Es gelten die auf der Faktura angegebenen Zahlungskonditionen.
5.2 Zahlungsort ist Flüelen. Alle Zahlungen sind an den Hauptsitz der TZ-FEUERDESIGN GMBH zu leisten. WIR werden nicht als Zahlung angenommen.
5.3 Nach Ablauf der auf den Fakturen angegebenen Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug und hat einen Verzugszins gemäss Ziffer 5.5 zu bezahlen. Zwecks Gleichbehandlung aller Kunden werden unberechtigte Skontoabzüge nachbelastet.
5.4 Wird ein Kunde von der TZ-FEUERDESIGN GMBH betrieben, gerät er in Konkurs oder wird die Forderung der TZ-FEUERDESIGN GMBH in einen Nachlassvertrag einbezogen, fallen sämtliche von der TZ-FEUERDESIGN GMBH gewährten Vergünstigungen dahin. Im Falle der Betreibung eines Kunden durch TZ-FEUERDESIGN GMBH wird die gesamte Forderung inkl. Verzugszins und Kosten ohne vorgängige Mahnung unmittelbar zur Zahlung fällig.
5.5 Bei verspäteter Zahlung wird ab Verfalldatum ein marktüblicher Verzugszins berechnet, welcher durch die TZ-FEUERDESIGN GMBH festgelegt wird, jedoch mindestens 5 % beträgt.
5.6 Für Materialbezüge unter einem Netto-Warenwert von CHF 200.– pro Monat, die nicht bar bezahlt werden, kann die HG COMMERCIALE einen Kleinmengenzuschlag von CHF 20.– in Rechnung stellen.
5.7 Bei Vorliegen besonderer Gegebenheiten behält sich die TZ-FEUERDESIGN GMBH vor, Barzahlung, Sicherstellung oder Bezahlung vor Ablauf der ordentlichen Zahlungsfrist zu verlangen.
5.8 Kunden, die ihre Kreditlimite überzogen haben, oder die mit ihren Zahlungen in Verzug sind, können mit sofortiger Wirkung, ohne besondere Mitteilung, für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt und bei der Inkasso- bzw. Kreditschutzstelle der TZ-FEUERDESIGN GMBH registriert werden.
5.9 Materialbezüge durch Privatkunden werden gegen Vorkasse verrechnet.
6.1 Zu viel bezogene Ware wird von der TZ-FEUERDESIGN GMBH unter Vorweisung der Rechnungs- oder Lieferscheinkopie innert einer Frist von dreissig (30) Tagen zurückgenommen und gutgeschrieben, sofern die Ware originalverpackt ist und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Ware wird nur gutgeschrieben, wenn sie sich im Zeitpunkt der Rückgabe noch im Sortiment (Lagerware) der TZ-FEUERDESIGN GMBH befindet. Bei Wand- und Bodenbelägen müssen zusätzlich noch Bestände der gleichen Farbnuance vorhanden sein. Beschädigte Waren und geöffnete Originalverpackungen (Paletten/Pakete) werden zurückgenommen, jedoch nicht gutgeschrieben. Allfällige Entsorgungskosten werden verrechnet. Für die Spesen und Umtriebe werden in jedem Fall folgende Beiträge berechnet bzw. abgezogen: – 30 % des Verkaufspreises für von der TZ-FEUERDESIGN GMBH abgeholte Ware, und – 20 % des Verkaufspreises für durch den Kunden zurückgebrachte Ware. Rückgaben im Wert von unter CHF 50.– werden nicht vergütet. Portokosten zu Lasten des Kunden.
7.1 Die Kataloge sind unverbindlich und verpflichten die TZ-FEUERDESIGN GMBH nicht zur Lagerhaltung oder Lieferung der darin aufgeführten Artikel.
8.1 Der Schutz der Kundendaten erfolgt strikt im Rahmen der in der Schweiz geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz. Die ihr von den Kunden zur Verfügung gestellten Daten sowie die von ihr im Rahmen ihrer digitalen Angebote erhobenen Daten nutzt die TZ-FEUERDESIGN GMBH in Übereinstimmung mit ihren Datenschutzrichtlinien (abrufbar unter www.hgc.ch), welche integrierenden Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden.
9.1 Verträge, für welche die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterstehen schweizerischem Recht.
9.2 Gerichtsstand ist Zürich. Die TZ-FEUERDESIGN GMBH ist auch berechtigt, Kunden an deren Wohnsitz/Sitz oder an jedem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.